In einem Normkontrollverfahren hat der Staatsgerichtshof (StGH) entschieden, dass die Bestimmung in Artikel 25 des Partnerschaftsgesetzes verfassungs- und EMRK-widrig ist. Das Verbot der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtlicher Paare verstösst gegen das Diskriminierungsverobt. Nun hat der Gesetzgeber ein Jahr Zeit, die gesetzliche Grundlagen anzupassen. Anonsten wird der Artikel 25 aufgehoben. Ausgangspunkt für dieses Urteil war der Instanzenzug von Lukas Öhri und sein Partner Dario.
Nachfolgend finden Sie den Twitter-Beitrag des VMR sowie die Medienberichterstattung zum StGH-Urteil:
Ein wichtiger Erfolg für die #LGBTI-Gemeinschaft in #Liechtenstein: Das Verbot der Stiefkindadoption für homosexuelle Paare ist gemäss #Staatsgerichtshof verfassungswidrig und verstösst gegen die #EMRK. Somit wird es aufgehoben und muss durch den Gesetzgeber neu geregelt werden. https://t.co/a4NQSrmGSE
— Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMR) (@vmr_lie) June 15, 2021
- StGH-Urteil vom 10. Mai 2021
- Vaterland: StGH-Urteil zur Stiefkindadoption Teil 1
- Vaterland: StGH-Urteil zur Stiefkindadoption Teil 2
- Vaterland: Meinung Landtagsabeordnete gemäss wahlhilfe.li
- Volksblatt: Interview Lukas Öhri
- Volksblatt: Schwerpunkt StGH-Urteil zur Stiefkindadoption
Radio L Beitrag mit dem Landtagsabgeordneten Daniel Seger:
Radio L Beitrag mit Lukas Öhri: