Rechte von Menschen mit Behinderungen

Das Gesetz vom 25. Oktober 2006 über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BGlG) regelt gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft. Es bezweckt, Benachteiligungen zu beseitigen und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Mit dem BGlG wurde ein Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen errichtet, das sich für die rechtliche und faktische Gleichstellung einsetzt. In Liechtenstein wurde der Liechtensteinische Behinderten-Verband (LBV) mit dieser Aufgabe betraut.

Eine vom LBV in Auftrag gegebene Studie zu den rechtlichen Grundlagen kommt zum Schluss, dass es zu wenig Untersuchungen und statistische Grundlagen zur Situation von Behinderten in Liechtenstein gebe. Vereinzelt wurde ein „Case-Management“ gewünscht, d.h. eine bessere Koordinierung des Helfersystems unter einer Leitung. Wer diese Federführung innehaben sollte, wurde unterschiedlich beurteilt. Vermehrte Aufmerksamkeit wird auch für die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit psychischen Krankheiten gefordert.

Der Verein für Menschenrechte erarbeitete 2018 unter Mitwirkung seiner Mitgliederorganisationen, verschiedener Behörden und Fachpersonen eine Situationsanalyse zum Thema Behinderung und identifizierte verschiedene Handlungsbereiche, darunter bspw. in den Bereichen Partizipation und Inklusion, Angebote im sozialpsychiatrischen Bereich, Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung im Bildungsbereich, Barrierefreiheit und Zugang zu Informationen, Arbeitsintegration, etc.