LANV-Petition für berufstätige Eltern

20.04.2020

Die Petition unterstützen und mehr Informationen gibt es hier.

Zusätzlich hat der LANV ein Merkblatt zu arbeitsrechtlichen Fragen erstellt, dass man hier findet.

Der Text der Petition:

«Werden Arbeitnehmende zur Ausübung gesetzlicher Pflichten ohne eigenes Verschulden an ihrer Arbeitsleistung verhindert, so haben die Arbeitgeber gemäss ABGB § 1173a Art. 18 für eine beschränkte Zeit die darauf anfallenden Löhne zu entrichten. Ob die behördlich angeordnete Schliessung der Schulen und Kinderbetreuungsstätten und die daraus folgende Betreuungspflicht der Eltern unter diesen Gesetzesartikel fallen, ist nicht eindeutig geklärt. Die unterschiedlichen Rechtsmeinungen bedeuten entweder eine starke Belastung der Arbeitgeber oder empfindliche Lohnausfälle für berufstätige Eltern. Zur Entlastung beider Seiten sollen die Lohnfortzahlung bzw. die Entschädigung der erziehungsberechtigten Personen im Rahmen staatlicher Massnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus erfolgen.

Wir Eltern fordern die Möglichkeit für unsere Arbeitgeber, Fehlstunden, die aufgrund von Betreuung, Erziehung, Schulbildung und Kindesschutzmassnahmen trotz grösstmöglicher Flexibilität aller Seiten entstehen, ebenfalls als Kurzarbeit anmelden zu dürfen (Art. 2 Abs. 2 Bst. B der Verordnung vom 17. März 2020) oder eine andere Möglichkeit einer gewissen Lohnfortzahlung (mind. 80 %), welche alle drei Parteien, der Staat, der Arbeitgeber und die Arbeitnehmer tragen (analog der Kurzarbeit). Die Lohnfortzahlung soll mindestens 80 % des entgangenen Lohns betragen.

Die unterzeichneten Personen appellieren an die Mitglieder des Hohen Landtages, die Regierung zu beauftragen, dafür zu sorgen, dass

  1. keiner erziehungsberechtigen Person grössere finanzielle Nachteile entstehen in Folge der behördlichen Schliessung der Schulen, Kindergärten und Kitas.
  2. kein Arbeitgeber einer erziehungsberechtigten Person mehr als 25 % der Jahresferien 2020 für die Fehlstunden aufgrund der Kinderbetreuung verrechnen kann.
  3. Schwangere und stillende Mütter entsprechend den besonders gefährdeten Personen explizit in die Lohnfortzahlung als COVID-19-Taggeld aufgenommen werden.

Begründung

Von der behördlich angeordneten Schliessung der Schulen und Kinderbetreuungsstätte sind ca. 3‘200 Kinder unter 12 Jahren in Liechtenstein betroffen. Trotz verschiedener formeller und informeller Hilfsangebote sind viele Eltern gezwungen, für unbestimmte Zeit zu Hause zu bleiben, um ihrer gesetzlichen Betreuungspflicht nachzukommen. Mit den bisherigen Corona-Massnahmenpaketen der Regierung werden diese Eltern nicht berücksichtigt. Dies führt zu grosser Verunsicherung und Existenzängsten bei den Betroffenen. Dies führt infolge der aktuellen Einschränkungen zu zusätzlichen Spannungen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband LANV aus Triesen