1 - Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität

LGBTIQ* (Lesbian, Gay, Bisexuel, Transgender, Intersexual, Queer und andere) ist eine Abkürzung für Personen mit unterschiedlicher Geschlechtsidentität bzw. sexueller Orientierung. Die eigene sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität definieren und leben zu können, ist ein Menschenrecht. Die Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs etabliert – gestützt auf die EMRK –  einen zwar nicht lückenlosen, aber thematisch relativ breiten menschenrechtlichen Schutz für LGBTIQ*-Menschen, auf den diese sich berufen können.

Der VMR verfasste in Zusammenarbeit mit dem Verein Flay, der Anlauf- und Kontaktstelle für LGBTIQ+-Menschen in Liechtenstein, 2017 eine Analyse zur Situation von LGBTIQ+- Menschen.

Im Jahr 2011 trat in Liechtenstein ein Partnerschaftsgesetz in Kraft. Obwohl die eingetragene Partnerschaft in vielen Punkten der Ehe gleichgestellt ist, bestanden Unterschiede, vor allem in Bezug auf Kinderwunsch und Adoption. Gemäss Partnerschaftsgesetz Art. 25 hatten gleichgeschlechtliche Paare bisher keinen Zugang zur Fortpflanzungsmedizin und zur Adoption. In seiner Normenkontrolle vom 10. Mai 2021 hob der Staatsgerichtshof das Verbot der Stiefkindadoption als EMRK- und verfassungswidrig innert Jahresfrist auf. In ihrem Vernehmlassungsbericht schlug die Regierung vor, Art. 25 Partnerschaftsgesetz entsprechend abzuändern. Dies hätte bedeutet, dass das Verbot der Stiefkindadoption aufgehoben wird, das Verbot der Fremdkindadoption und des Zugangs zur Fortpflanzungsmedizin jedoch beibehalten würde. Der VMR hatte gemeinsam mit dem Frauennetz eine Stellungnahme zur Vernehmlassung abgegeben.

In seiner Sitzung vom 6. Mai 2022 hob der Landtag überraschend den gesamten Art. 25 Partnerschaftsgesetz auf schuf damit komplette Gleichstellung bei Adoption und Fortpflanzungsmedizin für gleichgeschlechtliche Paare.

Bereits im Jahr 2020 unterbreitete der VMR der Regierung folgende Empfehlungen zur Stärkung der Rechte von LGBTIQ*-Personen:

  • Erstellen einer Studie zur Situation von LGBTI in Liechtenstein
  • Ehe für gleichgeschlechtliche Paare
  • Einführung eines Personenstandsgesetzes
  • Eintragung eines „neutralen“ Geschlechts

In offiziellen Dokumenten und Formularen ist in Liechtenstein bis anhin keine von den binären Geschlechtskategorien (männlich oder weiblich) abweichende Geschlechtsangabe möglich. Dies missachtet die Menschenrechte von nichtbinären Personen. Der VMR empfiehlt, diesen Mangel zu beheben und die Voraussetzungen für den Eintrag eines «dritten Geschlechts» im Zivilstandsregister und im zentralen Personenregister sowie weiteren Dokumenten zu schaffen. Dazu sind Gesetzesanpassungen im Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) und die Schaffung eines Personenstandsgesetzes nötig.

Im November und Dezember 2023 brachte sich der VMR gemeinsam mit Flay in die Umsetzung einer neuen Reglung zur Personenstandsänderung beim Zivilstandsamt ein. Die nun mit einem Leitfaden transparent erläuterte neue Regelung stellt eine einheitliche und menschenrechtlich konforme Vorgehensweise sicher und vereinfacht den Antrag zur Änderung des Geschlechtseintrags. Der Leitfaden ist nun eine verlässliche und menschenrechtskonforme Vorgabe bei Geschlechtsänderungen. Der Leitfaden und alle nötigen Informationen finden sich hier:  Onlineschalter Zivilstandsamt

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