2 - Integration von Ausländerinnen und Ausländern

 

Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, welche über Bildung, Arbeit, Sprache, Recht, Religion und Kultur, Freizeit und Alltag erfolgt. Integrationsleistungen werden auf unterschiedlichste Weise erbracht: vom Staat, von den Gemeinden, von zivilgesellschaftlichen Organisationen und von Einzelpersonen. Integration ist gelungen, wenn alle Menschen Rahmenbedingungen vorfinden, die es ihnen erlaubt, ihre individuellen Potenziale zu nutzen und ihre Lebensentwürfe zu verwirklichen.

Die Analyse zur Situation von Ausländerinnen und Ausländer des VMR von 2018 zeigt Handlungsbedarf bei der Arbeitsmarktintegration, bei der Sensibilisierung der Mehrheitsgesellschaft, bei der Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz und der Beseitigung von Diskriminierungen sowie bei den Bürgerrechten (verkürzte Einbürgerungszeit, kommunales Wahlrecht oder die Möglichkeit von Mehrfachstaatsbürgerschaften) auf.

Die Integrationsstudie von 2020 zeigt auf der Basis eines modernen Integrationsbegriffs auf, wie Integration in Liechtenstein gelingen kann und welche Hürden noch zu meistern sind. Die Studie wurde von der Regierung und dem Verein für Menschenrechte beim Schweizer Kompetenzzentrum für Menschenrechte und der FHS St. Gallen in Auftrag gegeben.

Die Integrationsstrategie der Regierung von 2021 (Version in leichter Sprache) identifiziert integrationspolitische Strategieziele in den Gesellschaftsbereichen Information und Kommunikation, Sprache, Bildung, Arbeit und Zusammenleben unter dem übergreifenden Prinzip der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung. Der VMR setzt sich für die Errichtung einer staatlichen Koordinationsstelle für Integration sowie für eine Anlauf- und Beratungsstelle für Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge in Liechtenstein ein. Seit Oktober 2022 ist die Integrationswebseite der Regierung wieder aufgeschaltet.