1 - Menschenrechtsschutz in Liechtenstein

Ein guter Menschenrechtsstandard ist die Grundlage für eine rechtsstaatliche, inklusive und friedliche Gesellschaft. Die Förderung und der Schutz der Menschenrechte sind eine staatliche Aufgabe: der Staat ist dazu verpflichtet, seine Bewohnerinnen und Bewohner vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Die Menschenrechte sind in internationalen und europäischen Übereinkommen verankert und als Grundrechte Bestandteil der liechtensteinische Verfassung. Sie sind aussermde sehr umfassend über die Gesetze geschützt.

Personen, die von konkreten Menschenrechtsverletzungen betroffen sind, können den Rechtsweg beschreiten. Das heisst, sie können vor nationalen Gerichten gegen die Menschenrechtsverletzung klagen. Wenn der nationale Instanzenzug abgeschlossen ist, das heisst, wenn alle innerstaatlichen Rekurs-Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, können Betroffene innert einer Frist von sechs Monaten an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gelangen. Die Prozedere für die Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof findet sich hier. Auch die UNO sieht die Möglichkeit für Individualbeschwerden vor. Liechtenstein hat beim Beitritt zu den UNO-Menschenrechtsübereinkommen alle Individualbeschwerdemöglichkeiten akzeptiert. Das Verfahren wird in den jeweiligen Menschenrechtsübereinkommen bzw. in den entsprechenden Zusatzprotokollen zu den Übereinkommen festgelegt. Der genaue Ablauf findet sich auf den Webseiten der UNO-Ausschüsse, die über die Umsetzung der Übereinkommen wachen.

Schutz und Förderung der Menschenrechte bedeutet jedoch nicht nur eine gute gesetzliche Verankerung, sondern auch inklusive gesellschaftliche Strukturen und nachhaltige rechtsstaatliche Rahmenbedingungen: Die Gleichbehandlung und das Herstellen von gleichen Chancen und der Einbezug aller Bewohnerinnen und Bewohner sind gesellschaftliche Querschnitt-Themen, die über langfristige Strategien und koordinierte Massnahmen verwirklicht werden müssen.

Bestimmte Gruppen sind speziell anfällig für Verletzungen ihrer Rechte oder Benachteiligungen. Zu diesen verletzlichen Gruppen gehören Menschen mit Behinderungen oder Krankheit, Kinder oder alte Menschen, Personen mit unterschiedlicher Religion, mit unterschiedlicher Geschlechtsidentität oder sexueller Orientierung, wirtschaftlich oder sozial schwache Personen sowie Ausländerinnen und Ausländer oder Asylsuchende. Sie alle bedürfen besonderem Schutz bzw. spezifischer Förderung. Hinsichtlich Gewalt und Mehrfachdiskriminierung sind Frauen besonders gefährdet. Die Umsetzung der Gleichstellung von Frau und Mann in unterschiedlichen Lebenssituationen und auf allen gesellschaftlichen Ebenen ist deshalb ebenfalls wesentlicher Bestandteil des Menschenrechtsschutzes.