2 - Gewaltschutz

Zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und der häuslichen Gewalt ist eine nachhaltige Strategie und ein nationaler Aktionsplan auf der Grundlage des Europarats-Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul Protokoll) notwendig. Die Strategie soll gemäss der Informations- und Beratungsstelle für Frauen (infra) und dem Frauenhaus Liechtenstein die Errichtung einer anerkannten und niederschwelligen Gewaltschutz- und Interventionsstelle umfassen.

Auch beim Thema sexuelle Belästigung und Mobbing besteht Schutzbedarf für Frauen. Besondere Rücksicht beim Gewaltschutz ist dabei auf mehrfach verletzliche Frauengruppen, wie z.B. Migrantinnen oder Frauen mit Behinderungen zu nehmen.


 

Istanbul Konvention

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, kurz Istanbul-Konvention, trat am 1. August 2014 in Kraft. Liechtenstein hat die Konvention 2016 unterschrieben und im Juni 2021 ratifiziert. Der liechtensteinische Botschafter in Strassburg ist seit 1. Februar 2022 Vizepräsident des Komitees zur Überwachung der Umsetzung der Konvention. Gemäss liechtensteinischem Aussenministerium unterstreicht die Übernahme dieser Funktion «das liechtensteinische Engagement im Kampf gegen häusliche Gewalt und zur Förderung und zum Schutz der Frauenrechte, auch auf der internationalen Ebene».

Durch die Ratifikation soll auch im Inland die Gleichstellung von Frau und Mann ausgeweitet und der Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt verbessert werden. Mit Anpassungen und Änderungen in der Zivilprozessordnung und dem Ausserstreitgesetz wurde die Stellung von Opfern und Zeug/innen im Verfahren gestärkt. Für die Umsetzung der Konvention wurde Koordinationsstelle eingerichtet, die möglichst unter Einbezug der Zivilgesellschaft eine nationale Gewaltschutzstrategie (optimalerweise eingebettet in eine Gleichstellungsstrategie) umsetzt, beobachtet und bewertet. Die Koordinationsstelle wurde als ämterübergreifende Arbeitsgruppe unter der Leitung des Fachbereichs für Chancengleichheit im Amt für Soziale Dienste eingerichtet. Der Verein für Menschenrechte und das Frauennetz kritisieren u.a., dass für die Umsetzung der Istanbul-Konvention keine neuen Ressourcen bereitgestellt und in der Koordinationsgruppe keine zivilgesellschaftlichen Organisationen vertreten sind. Ausserdem tritt der Verein für Menschenrechte für den Rückzug der Vorbehalte unter der Konvention ein.

Im Herbst 2022 reichte die Regierung ihren ersten Länderbericht unter der Istanbul-Konvention beim Überwachungsausschuss der Konvention (GREVIO) ein. Ende 2022 reichen verschiedene Regierungsorganisationen einen gemeinsamen Schattenbericht unter der Istanbul-Konvention ein. Dieser beurteilt den Regierungsbericht kritisch und fordert eine Gewaltschutzsstrategie, genügend Ressourcen und den Einbezug der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung der Verpflichtungen unter der Konvention.