3 - Vereinbarkeit von Familie und Erwerb

Die Vereinbarkeit von Familie und Erwerb stellt eine Herausforderung für Frauen und Männer dar. Eine im Mai 2018 von der Regierung veröffentlichte Familienumfrage bestätigt dies.

Die finanzielle Abhängigkeit vom Einkommen des Mannes bei der Aufgabe der Berufstätigkeit ist ein Risikofaktor bei einer Trennung und hat nachteilige Folgen bei Altersvorsorge und Sozialversicherungen. Die auch bei Erwerbstätigkeit der Frau meist vorherrschende traditionelle Rollenverteilung – Care Arbeit ist Frauenarbeit – führt zu Doppel- oder Mehrfachbelastungen der Frauen.

Teilzeitarbeit bzw. Arbeitsreduktion oder eine Leitungsfunktion in Teilzeit sind für Frauen oft nicht möglich. Gesellschaftlich noch weniger akzeptiert sind Teilzeitstellen für Männer. Entsprechend schwierig ist eine ausgewogene Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zwischen Frauen und Männern.

Die bestehenden Massnahmen für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerb sind wenig zielführend. Der unbezahlte Elternurlaub wird von Frauen wenig und von Männern noch weniger ein Anspruch genommen. Wirtschaftlich schwächere Familien können ihn sich nicht leisten. Darüber hinaus stellt die Finanzierbarkeit des gut ausgebauten Kinderbetreuungsangebots viele Familien vor Schwierigkeiten. In Liechtenstein wird 2023 eine EU-Richtlinie umgesetzt, welche die bezahlte Elternzeit einführt. Die bezahlte Elternzeit ist eine elementare familienpolitische, gleichstellungs- und kinderrechtsrelevante Massnahme.

Zentrale Voraussetzungen für eine ausgewogene Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit bzw. eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerb sowohl für Frauen als auch für Männer sind eine konkrete Gender-Mainstreaming-Politik, der Abbau von Stereotypisierungen und die Aufweichung von klassischen Rollenbildern. Der bezahlte Elternurlaub und die Finanzierbarkeit von Kinderbetreuungsangeboten sind vor allem für wirtschaftlich schwächere Familien notwendig.