Barrierefreie VMR-Webseite

02.04.2021

Damit setzt der Verein die EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vom 26. Oktober 2016 um. Die Richtlinie verpflichtet die öffentlichen Stellen der EU- und der EWR-Staaten, ihre Internetseiten und mobilen Anwendungen besser zugänglich zu machen. Sie müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein.

Umsetzung EWR-Recht und Behindertenrechtskonvention

Als EWR-Mitgliedsstaat ist Liechtenstein verpflichtet, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies ist mit der aktuellen Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes eingeleitet worden. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass alle Webseiten und mobilen Anwendungen von Land und Gemeinden sowie von Organisationen mit öffentlichem Auftrag einen barrierefreien Zugang zu Online-Informationen und -Dienstleistungen gewährleisten.

Immer mehr Informationen und Dienstleistungen öffentlicher Stellen, die für die Allgemeinheit von grundlegender Bedeutung sind, werden über das Internet auf Webseiten oder durch mobile Applikationen angeboten. Der Zugang zu diesen Informationen und Dienstleistungen muss möglichst allen Personen offen sein, insbesondere auch Menschen mit Behinderungen. Dies fordert Artikel 9 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, deren Ratifikation die Regierung letztes Jahr beschlossen hat.

Barrierefreier Zugang für alle

In Liechtenstein leben, verteilt über alle Altersklassen, rund 8‘000 Menschen mit einer Behinderung, wie die Postulatsbeantwortung der Regierung zur verbesserten Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsprozess von 2021 feststellt. Sie stützt sich dabei auf die breite Definition von Behinderung im Behindertengleichstellungsgesetz. Zusätzlich profitieren auch Menschen mit nichtdeutscher Muttersprache, fachfremde Personen, betagte Personen oder Kinder von Informationen in Leichter Sprache.

Der Liechtensteiner Behinderten-Verband (LBV) unterhält seit Jahren eine barrierefrei gestaltete Webseite (www.lbv.li). Sie kann als gutes Beispiel für eine gelungene Umsetzung der Barrierefreiheit für andere öffentliche Organisationen und Amtsstellen dienen. Diese sind im Zug der Umsetzung der EU-Richtlinie und der Behindertenrechtskonvention ebenfalls angehalten, ihre Webseiten und mobilen Applikationen barrierefreier zu gestalten und somit mehr Menschen in Liechtenstein einen Zugang zu ihren Informationen und Online-Dienstleistungen zu ermöglichen.