Aufarbeitung der Corona-Massnahmen

08.06.2020

Die zum Schutz der Bevölkerung getroffenen Massnahmen während der Corona-Pandemie werden wieder schrittweise aufgehoben. Da einige der von vielen Staaten getroffenen Schutz-Massnahmen ein Eingriff in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte darstellten, wurden sie von Menschenrechtsorganisationen weltweit kritisch beobachtet.

Der VMR setzte sich mit der Situation in Liechtenstein auseinander und beurteilt die von der Regierung getroffenen Einschränkungen während der Pandemie aus gesundheitlichen Gründen als verhältnismässig zur Gefahreneinschätzung. Die Einschränkungen wurden transparent kommuniziert, waren nicht diskriminierend und flankiert mit Unterstützungsmassnahmen. Wie sich die Einschränkungen auf besonders verletzliche Gruppen in Liechtenstein ausgewirkt haben, soll in einer Umfrage bei den Mitgliedsorganisationen ab Herbst aufgearbeitet werden.

In ihrem Arbeitspapier untersucht Dr. Patricia Schiess, Liechtenstein Forschungsleiterin Recht am Liechtenstein-Institut, die Anwendung Schweizer Rechts über das Epidemiengesetz. Sie begrüsst, dass nach der notwendigen Bündelung der Kompetenzen bei der Regierung während der Corona-Pandemie nun die rasche Rückkehr zum ordentlichen Gesetzgebungsprozess erfolgt. Weitere Analysen und Beiträge zur Corona-Pandemie und ihren Folgen finden sich hier auf der Webseite des Liechtenstein Instituts. Die Regierung kündigte ebenfalls eine interne Aufarbeitung der getroffenen Massnahmen an.