25 Jahre UNO-Frauenrechtskonvention in Liechtenstein

14.06.2021

Die Frauenrechtskonvention – Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women (CEDAW) – wurde von der UNO Generalversammlung im Jahr 1979 verabschiedet. Sie ist das erste und bis heute einzige internationale Übereinkommen, das eine umfassende Gleichstellung von Frauen in der Gesellschaft anstrebt. Unser Land hat die Konvention vor 25 Jahren, am 21. Januar 1996, in liechtensteinisches Recht übernommen. Claudia Fritsche, die erste UNO-Botschafterin in New York, erinnert sich: «Für die Übernahme der Frauenrechtskonvention war die Teilnahme auf Regierungsebene an der UNO-Weltfrauenkonferenz in Beijing im Jahr 1995 ein ganz wichtiger Faktor. Erstmals in unserer Geschichte nahmen auch zwei NGO-Vertreterinnen aus Liechtenstein teil. Der Einsatz der damaligen Regierungsrätin Dr. Andrea Willi und der Druck durch die NGOs trugen wesentlich dazu bei, dass Liechtenstein die Konvention unterzeichnete und ratifizierte.»

Verpflichtung zu tatsächlicher Gleichstellung

Mit diesem Schritt hat sich Liechtenstein dazu verpflichtet, alle Formen von Diskriminierung der Frau zu beseitigen. Ziel ist die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung in verschiedensten Lebensbereichen wie Soziales, Politik oder Kultur. Als Hindernisse für die Gleichstellung identifiziert die Konvention zum Beispiel Lohnungleichheit, Rollenstereotypen, mangelnde Partizipation in Führungs- und Entscheidungspositionen sowie Gewalt gegen Frauen. Diese und andere Formen von direkter und indirekter Diskriminierung sollen mit geeigneten Massnahmen beseitigt werden. Bei Bedarf können auch Sondermassnahmen ergriffen werden wie die Frauenförderung oder die bevorzugte Behandlung von Frauen – so lange, bis die tatsächliche Gleichstellung erreicht ist.

Drei dringliche Empfehlungen

Die Frauenrechtskonvention verpflichtet Liechtenstein, dem CEDAW-Ausschuss regelmässig Bericht zu erstatten und die Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention zu dokumentieren. Im fünften Länderbericht aus dem Jahr 2018 würdigte der Ausschuss vor allem Entwicklungen im rechtlichen Bereich. Gleichzeitig sprach er für Liechtenstein eine Reihe von Empfehlungen aus. Drei erachtete er als besonders dringlich: die Ausarbeitung einer integrierten Geschlechtergleichheits- und Gender-Mainstreaming-Strategie, den Erlass eines umfassenden Gesetzes zur Bekämpfung von geschlechterspezifischer Gewalt gegen Frauen und die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.

Frauenrechtskonvention bekannter machen

Im Rahmen der Länderberichterstattung ist die Zivilgesellschaft jeweils eingeladen, einen Schattenbericht zu verfassen. Im Jahr 2018 verfassten der VMR zusammen mit dem Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und der Universität Liechtenstein sowie der Dachverband Frauennetz Liechtenstein solche Berichte. Handlungsbedarf sehen die Institutionen vor allem bei der Vertretung von Frauen in politischen Gremien, den Rollenbildern, der Lohngleichheit, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Gewalt an Frauen, der Mehrfachdiskriminierung von Frauen mit Behinderung sowie bei der universitären Bildung.

Mit einer mehrmonatigen Kampagne, die heute startet, möchte der VMR zusammen mit Partnerorganisationen wie der Universität Liechtenstein und dem Frauennetz Liechtenstein zentrale Artikel der Konvention vorstellen und eine gesellschaftliche Debatte anstossen.

Kurz erklärt im Video

Anlässlich des 25-Jahre-Jubiläums lancieren der VMR, das Amt für Auswärtige Angelegenheiten und der Fachbereich Chancengleichheit vom Amt für Soziale Dienste das Video «CEDAW kurz erklärt – die UNO-Frauenrechtskonvention und Liechtenstein». Der dreiminütige Clip übersetzt die Konvention in leicht verständliche Bilder und macht sie so einer breiten Öffentlichkeit zugänglich.